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Mit einer Zustiftung bieten wir Ihnen eine sinnvolle Alternative zu einer eigenen Stiftung. Eine Zustiftung bedeutet für Sie keinerlei Mehraufwand. Die Verwaltung Ihrer Zustiftung übernimmt NETZWERK FÜR TIERE. Ihre Zustiftung fliesst in das Kapital unserer Stiftung und bleibt ungeschmälert erhalten. Über die Verwendung der Kapitalerträge entscheidet der Stiftungsvorstand.
Zustiftungen und Spenden an NETZWERK FÜR TIERE sind steuerlich abzugsfähig. Die Zustiftung wird steuerlich wie eine Spende behandelt. Dies bedeutet, dass sie in Höhe von bis zu 5 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abgesetzt werden kann. Zusätzlich können jährlich Zuwendungen in Höhe von bis zu 20.450,- € abgesetzt werden – eine Regelung, die nur für Stiftungen gilt.
Zu diesen Fragen berät Sie Ihr Steuerberater.
Zustiftungen sind ab einer Höhe von 1000 Euro möglich.
Als Verwendungszweck tragen Sie in der Betreffzeile Ihrer Überweisung bitte “Zustiftung” ein.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: vorstand@tierschutzstiftung.info
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